Sakramente

THEOLOGEN SAGEN, JESUS CHRISTUS SEI IN SEINEM WORT, SEINEN HANDLUNGEN UND SEINER PERSON DAS UR-SAKRAMENT DER MENSCHENLIEBE GOTTES. MEHR

Beerdigung in St. Mariä Himmelfahrt

• Trauerfeier in der Trauerhalle

• Eucharistiefeier/Wortgottesdienst in der Kirche

• Beisetzung

Beerdigungen sind auf dem Städtischen Friedhof in Kleve regulär montags bis freitags, in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr (im stündlichen Abstand) möglich. Die Zeiten bestimmt das Friedhofsamt in Kleve.

Im Trauerfall meldet sich meist der Bestatter im Pfarrbüro, um einen Termin abzusprechen und diesen mit dem Friedhofsamt festzulegen. Angehörige können sich natürlich auch persönlich im Pfarrbüro melden.

 

Für die Trauerfeier (z.B. als Feier in der Trauerhalle des Friedhofes oder als Eucharistiefeier/Wortgottesdienst in der Kirche mit anschließender Beisetzung auf dem Friedhof) setzt sich ein Priester, Diakon oder der für Beerdigungen und Trauerbegleitung beauftragte ehrenamtliche Laie (siehe Seelsorge-Team) mit den Angehörigen in Verbindung, um die Gestaltung zu besprechen.

 

Grundsätzlich ist es möglich, bei einem Gottesdienst in einer der Kirchen unserer Pfarrei, der regulär immer 1 Stunde vor der Beisetzung stattfindet, auch den Sarg bzw. die Urne vor dem Altar in der Kirche aufzustellen. Dabei ist zu beachten, dass nur das Sargesteck bzw. ein Urnengesteck vom Bestatter mit in die Kirche gebracht werden kann. Neben dem Sarg/der Urne kann ein (angemessenes) Bild des/der Verstorbenen Platz finden.

 

Nach dem Gottesdienst erfolgt auf dem Friedhof der Gang zum Grab und die Beisetzung. Da der Weg zum Grab auf dem Städtischen Friedhof Kleve bisweilen relativ lang sein kann (teilweise geht es den Berg hinauf), muss, mit Rücksicht auf ältere und gehbehinderte Menschen, entsprechend Zeit eingeplant werden.


Beisetzungen auf dem kirchlichen Friedhof in Donsbrüggen sind regulär zunächst nur Familienangehörigen aus Donsbrüggen vorbehalten. Friedhofsatzung

 

Sollten Sie weitere persönliche Fragen zur Form der Bestattung und der Gottesdienstmöglichkeiten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro in Verbindung.

Bestattung / Beerdigung: Feier der Gemeinschaft über den Tod hinaus

Auf ein kirchliches Begräbnis hat jeder Getaufte und nicht freiwillig aus der Kirche Ausgetretene einen Anspruch. Die kirchliche Bestattung ist eine liturgische Feier der Kirche, bei der die Gemeinschaft mit dem Verstorbenen betont und – vor allem den Angehörigen – die tröstende und aufrichtende Botschaft von Jesu Tod und Auferstehung verkündet wird.

Geleitet wird ein kirchliches Begräbnis von einem Priester oder Diakon. Der Bischof kann auch Pastoralreferenten und von ihm beauftrage ehrenamtliche Laien mit der Leitung von Begräbnisfeiern beauftragen. Die Kirche hat einen eigenen Ritus hierfür entwickelt. Die wesentlichen Inhalte sind: Gebet, Lesung, Ansprache, Einsegnung des Toten und des Grabes. Wird es von den Hinterbliebenen gewünscht, kann eine Eucharistiefeier vorausgehen oder folgen. Diese Messe bei der Beerdigung wird Requiem genannt.

Nach dem Kirchenrecht ist das kirchliche Begräbnis denjenigen zu verweigern, die sich von der Kirche und ihrem Glaubensverständnis offenkundig losgesagt haben. Nicht möglich ist es für denjenigen, die sich für die Feuerbestattung aus Gründen entschieden haben, die der christlichen Glaubenslehre entgegengesetzt sind: "Die Kirche gestattet die Einäscherung, sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will" (Nr. 2301 im Katechismus der Katholischen Kirche von 1997). Und: "Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen" (Katholisches Kirchenrecht: Codex Iuris Canonici, Canon 1176, § 3).

Demjenigen, der in seiner persönlichen Lebensführung in einem schwerwiegenden Widerspruch zur kirchlichen Glaubenslehre gestanden hat, ist das kirchliche Begräbnis nur dann zu verweigern, wenn andernfalls ein öffentliches Ärgernis entstünde.

Die Frage, ob in begründeten Einzelfällen aus der Kirche Ausgetretene kirchlich bestattet werden können, ist differenziert und jeweils konkret zu beantworten. In allen Zweifelsfällen ist der Ortsbischof zu befragen.

 

Requiem

Requiem wird die Eucharistiefeier für einen Verstorbenen an seinem Beerdigungstag genannt. Diese Messfeier hat ihren Namen nach dem Eingangsgebet erhalten, das mit den Worten beginnt: "Requiem aeternam ... = Ewige Ruhe schenke ...".


Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996
Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben