Beerdigung in St. Mariä Himmelfahrt

• Trauerfeier in der Trauerhalle

• Eucharistiefeier / Wortgottesdienst in der Kirche

• Beisetzung

Beerdigungen sind auf dem Städtischen Friedhof in Kleve regulär montags bis freitags, in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr (im stündlichen Abstand) möglich. Die Zeiten bestimmt das Friedhofsamt in Kleve.

Im Trauerfall meldet sich meist der Bestatter im Pfarrbüro, um einen Termin abzusprechen und diesen mit dem Friedhofsamt festzulegen. Angehörige können sich natürlich auch persönlich im Pfarrbüro melden.

Für die Trauerfeier (z.B. als Feier in der Trauerhalle des Friedhofes oder als Eucharistiefeier/Wortgottesdienst in der Kirche mit anschließender Beisetzung auf dem Friedhof) setzt sich ein Priester, Diakon oder der für Beerdigungen und Trauerbegleitung beauftragte ehrenamtliche Laie (siehe Seelsorge-Team) mit den Angehörigen in Verbindung, um die Gestaltung zu besprechen.

Grundsätzlich ist es möglich, bei einem Gottesdienst in einer der Kirchen unserer Pfarrei, der regulär immer 1 Stunde vor der Beisetzung stattfindet, auch den Sarg bzw. die Urne vor dem Altar in der Kirche aufzustellen. Dabei ist zu beachten, dass nur das Sargesteck bzw. ein Urnengesteck vom Bestatter mit in die Kirche gebracht werden kann. Neben dem Sarg/der Urne kann ein (angemessenes) Bild des/der Verstorbenen Platz finden.

Nach dem Gottesdienst erfolgt auf dem Friedhof der Gang zum Grab und die Beisetzung. Da der Weg zum Grab auf dem Städtischen Friedhof Kleve bisweilen relativ lang sein kann (teilweise geht es den Berg hinauf), muss, mit Rücksicht auf ältere und gehbehinderte Menschen, entsprechend Zeit eingeplant werden.

Beisetzungen auf dem kirchlichen Friedhof in Donsbrüggen sind regulär zunächst nur Familienangehörigen aus Donsbrüggen vorbehalten. Friedhofsatzung (öffnet in neuem Tab)

Sollten Sie weitere persönliche Fragen zur Form der Bestattung und der Gottesdienstmöglichkeiten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro in Verbindung.